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   FG Münster, 29.04.2008 - 6 K 3889/05 E   

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https://dejure.org/2008,15194
FG Münster, 29.04.2008 - 6 K 3889/05 E (https://dejure.org/2008,15194)
FG Münster, Entscheidung vom 29.04.2008 - 6 K 3889/05 E (https://dejure.org/2008,15194)
FG Münster, Entscheidung vom 29. April 2008 - 6 K 3889/05 E (https://dejure.org/2008,15194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung eines Einkommensbetrags nach § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) für einen verheirateten Sohn mit eigenen Kindern; Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG im Hinblick auf den Schutz der Ehe und Familie aus Art. 6 GG

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2; ; EStG § 32 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des Kindes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kinderfreibetrag: - Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1809
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Düsseldorf, 14.06.2007 - 14 K 2833/06

    Die Klage wird abgewiesen.

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2008 - 6 K 3889/05
    Der Bekl. verweist insoweit auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.06.2007 Az. 14 K 2833/06 Kg, EFG 2007, 1887.

    Hiervon ist das für das Enkelkind gezahlte Kg abzuziehen (insoweit vgl. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.06.2007 14 K 2833/06 Kg, EFG 2007, 1887 und Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem 10. Abschnitt des EStG (DA-FamEStG) des Bundesamts für Finanzen unter Nr. DA 63.4.1.1.

    Ob darüber hinaus auch noch Unterhaltsansprüche des Sohnes P gegenüber seiner Ehefrau in die Grenzbetragsberechnung einzubeziehen sind (dagegen Finanzgericht Düsseldorf Urteil vom 14.06.2007 14 K 2833/06 Kg, EFG 2007, 1887) konnte der Senat unentschieden lassen, da bereits mit der vollen Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs gegenüber seinem Sohn der Sohn P eigene Einkünfte und Bezüge i. H. v. 6.608,00 EUR hat, so dass er unter dem Grenzbetrag gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG liegt.

  • FG Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 4 K 4733/08

    Anrechnung von Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 31 EStG auch bei

    Es ist demnach nicht mehr erheblich, ob Kindergeld beantragt wurde, in welcher Höhe, wann oder an wen es gezahlt worden ist, ob es zurückgefordert wurde und ob der Anspruch verfahrensrechtlich noch durchgesetzt werden kann (L. Schmidt/Loschelder, EStG, 28. Auflage 2009, § 31 Rn. 11; Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Dezember 2006 VII B 7/06, BFH/NV 2007, 908; a.A. FG Münster, Urteil vom 29. April 2008 6 K 3889/05 E, EFG 2008, 1809 und Juris, dort unter Rn. 24 a.E., Revision eingelegt, Az. des BFH III R 48/08).
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